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Mitreden · Teil 3 von 6

Initiative, Referendum, Petition

In der Schweiz kann das Volk nicht nur wählen, sondern auch selbst Vorschläge machen und Entscheide des Parlaments überprüfen. Dafür gibt es verschiedene Instrumente, die direkte Demokratie.

Nach dieser Seite kannst du · etwa 25 Minuten

  • Volksinitiative, fakultatives und obligatorisches Referendum sowie Petition unterscheiden
  • die nötigen Unterschriften, Fristen und Mehrheiten nennen
  • für ein Anliegen das passende Instrument auswählen

Die Instrumente im Vergleich

InstrumentWas es bewirktHürdeFristAngenommen, wenn
VolksinitiativeSchlägt eine Änderung der Bundesverfassung vor100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten18 MonateVolk und Stände zustimmen
Fakultatives ReferendumVerlangt eine Abstimmung über ein beschlossenes Gesetz50'000 Unterschriften oder 8 Kantone100 Tagedas Volk zustimmt
Obligatorisches ReferendumAbstimmung findet automatisch statt, etwa bei jeder VerfassungsänderungkeinekeineVolk und Stände zustimmen
PetitionBringt ein Anliegen schriftlich vor eine Behördekeine, eine Unterschrift reichtkeinees gibt keine Abstimmung

Eine Petition darf jede Person einreichen, auch Kinder und Menschen ohne Schweizer Pass. Für Initiativen und Referenden braucht es die Unterschriften von Stimmberechtigten. Sammeln helfen dürfen aber alle. Auch Kantone und Gemeinden haben Initiativen und Referenden, meist mit weniger Unterschriften.

Der Weg einer Volksinitiative

  1. Komitee gründen

    7 bis 27 Stimmberechtigte bilden das Initiativkomitee und schreiben den Text, der in die Verfassung soll.

  2. Vorprüfung

    Die Bundeskanzlei prüft die Unterschriftenliste und ob der Titel irreführend ist. Den Inhalt beurteilt sie nicht.

  3. Sammeln

    Ab der Veröffentlichung im Bundesblatt hat das Komitee 18 Monate Zeit für 100'000 gültige Unterschriften. Die Gemeinden bestätigen, dass die Unterzeichnenden stimmberechtigt sind.

    Wer hat hier Einfluss? Wer viele Freiwillige hat oder bezahlte Sammlerinnen und Sammler einsetzen kann. Parteien und grosse Verbände tun sich leichter.

  4. Einreichen

    Die Bundeskanzlei zählt nach und erklärt, ob die Initiative zustande gekommen ist.

  5. Bundesrat und Parlament

    Der Bundesrat schreibt eine Botschaft, das Parlament gibt eine Abstimmungsempfehlung ab. Es kann einen Gegenvorschlag beschliessen, der das Anliegen teilweise aufnimmt.

    Wer hat hier Einfluss? Das Komitee kann die Initiative zurückziehen, wenn ihm der Gegenvorschlag reicht. So wird eine Initiative oft zum Druckmittel.

  6. Abstimmung

    Volk und Stände stimmen ab. Gibt es einen direkten Gegenentwurf, darf man beiden zustimmen und beantwortet zusätzlich die Stichfrage.

  7. Umsetzung

    Wird die Initiative angenommen, muss das Parlament meist noch Gesetze anpassen. Das kann Jahre dauern.

Beispiel: Bargeld-Initiative und Gegenentwurf

Am 8. März 2026 stimmte die Schweiz über die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und gleichzeitig über einen direkten Gegenentwurf des Parlaments ab. Die Initiative wurde abgelehnt, der Gegenentwurf angenommen. Das Anliegen hat also trotzdem etwas bewirkt, nur in der Form, die das Parlament vorgeschlagen hatte.

Zur Initiative Zum Gegenentwurf Alle Volksinitiativen im Archiv

Welches Instrument passt?

Mehr Informationen: Volksinitiativen bei der Bundeskanzlei und Petition auf ch.ch.

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5 Fragen. Klick auf eine Antwort, dann erscheint die Erklärung. Es wird nichts gespeichert.

  1. Wie viele Unterschriften braucht eine eidgenössische Volksinitiative?

    100'000 gültige Unterschriften innerhalb von 18 Monaten. 50'000 braucht es für ein fakultatives Referendum.

  2. Was braucht eine Volksinitiative, damit sie angenommen ist?

    Weil sie die Verfassung ändert, braucht es das Volksmehr und das Ständemehr.

  3. Du bist 15 und möchtest bei deiner Gemeinde ein Anliegen vorbringen. Was kannst du nutzen?

    Eine Petition darf jede Person einreichen, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.

  4. Was ist ein direkter Gegenentwurf?

    Man darf beiden zustimmen. Die Stichfrage entscheidet, welcher Text gilt, wenn beide angenommen werden.

  5. Wann findet ein obligatorisches Referendum statt?

    Darum braucht es dafür keine Unterschriften.

Im Unterricht

Fallkarten: Gruppen erhalten Anliegen aus der Lebenswelt, etwa längere Öffnungszeiten der Badi, ein Verbot von Einwegplastik, Gratis-ÖV für Jugendliche. Sie entscheiden, wer zuständig ist und welches Instrument passt, und begründen ihre Wahl.

Initiative im Kleinen: Die Klasse formuliert eine «Klasseninitiative» mit Titel und kurzem Text. Für das Zustandekommen braucht es einen festgelegten Anteil an Unterschriften. Danach wird diskutiert, ob ein Gegenvorschlag das Anliegen besser lösen würde.

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