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Direkte Demokratie

Fakultatives Referendum

Nachträglicher Einspruch gegen ein beschlossenes Gesetz.

Gegen die meisten Bundesgesetze kann innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung das Referendum ergriffen werden. Nötig sind 50'000 gültige Unterschriften oder der Beschluss von acht Kantonen. Kommt es zustande, tritt das Gesetz erst in Kraft, wenn die Stimmenden zustimmen. Verstreicht die Frist ungenutzt, gilt das Gesetz ohne Abstimmung.

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Siehe auch

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