Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs
Vermieterinnen und Vermieter hätten leichter wegen Eigenbedarfs kündigen können. Der Mieterverband ergriff das Referendum.
Worum geht es?
Das Parlament wollte es Vermieterinnen und Vermietern erleichtern, einen Mietvertrag zu kündigen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen möchten. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Was hätte sich geändert?
Bei einem Ja
Der Eigenbedarf hätte nicht mehr «dringend» sein müssen, sondern nur noch bedeutend und aktuell. Solche Kündigungen wären leichter durchsetzbar gewesen.
Bei einem Nein So gilt es jetzt
Es bleibt bei der bisherigen Regel, wonach der Eigenbedarf dringend sein muss.
Zusammenfassung in eigenen Worten. Massgebend sind die Erläuterungen des Bundesrates und der Abstimmungstext.
Parolen der Parteien
Quelle: Swissvotes (Année Politique Suisse, Universität Bern)