Mietrecht: Bedingungen für Untermiete
Die Untervermietung einer Wohnung wäre an strengere Bedingungen geknüpft worden. Auch hier kam das Referendum vom Mieterverband.
Worum geht es?
Das Parlament wollte die Regeln für die Untermiete verschärfen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Was hätte sich geändert?
Bei einem Ja
Untermiete hätte eine schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters gebraucht. Bei einer Untermiete von über zwei Jahren hätte diese verweigert werden dürfen, und bei Verstössen wäre eine Kündigung leichter möglich gewesen.
Bei einem Nein So gilt es jetzt
Die bisherigen, lockereren Regeln zur Untermiete gelten weiter.
Zusammenfassung in eigenen Worten. Massgebend sind die Erläuterungen des Bundesrates und der Abstimmungstext.
Parolen der Parteien
Quelle: Swissvotes (Année Politique Suisse, Universität Bern)