PolitSwiss
Volksabstimmung vom 24. November 2024 Fakultatives Referendum Gesundheit

Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (EFAS)

Ambulante und stationäre Leistungen werden einheitlich finanziert. Gegen die Änderung hatte der VPOD das Referendum ergriffen.

Worum geht es?

Bisher wurden ambulante und stationäre Behandlungen unterschiedlich finanziert: stationäre zum Teil von den Kantonen, ambulante allein über die Krankenkassen. Das setzte falsche Anreize. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen.

Was ändert sich?

Bei einem Ja So gilt es jetzt

Alle Leistungen werden nach demselben Schlüssel von Kantonen und Krankenkassen gemeinsam finanziert, zuerst die ambulanten und stationären Behandlungen, später auch die Pflege.

Bei einem Nein

Die bisherige, getrennte Finanzierung wäre geblieben.

Zusammenfassung in eigenen Worten. Massgebend sind die Erläuterungen des Bundesrates und der Abstimmungstext.

Parolen der Parteien

Quelle: Swissvotes (Année Politique Suisse, Universität Bern)

Ebenfalls am 24. November 2024 abgestimmt

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