Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (EFAS)
Ambulante und stationäre Leistungen werden einheitlich finanziert. Gegen die Änderung hatte der VPOD das Referendum ergriffen.
Worum geht es?
Bisher wurden ambulante und stationäre Behandlungen unterschiedlich finanziert: stationäre zum Teil von den Kantonen, ambulante allein über die Krankenkassen. Das setzte falsche Anreize. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen.
Was ändert sich?
Bei einem Ja So gilt es jetzt
Alle Leistungen werden nach demselben Schlüssel von Kantonen und Krankenkassen gemeinsam finanziert, zuerst die ambulanten und stationären Behandlungen, später auch die Pflege.
Bei einem Nein
Die bisherige, getrennte Finanzierung wäre geblieben.
Zusammenfassung in eigenen Worten. Massgebend sind die Erläuterungen des Bundesrates und der Abstimmungstext.
Parolen der Parteien
Quelle: Swissvotes (Année Politique Suisse, Universität Bern)