Personenfreizügigkeit
Recht auf Wohnen und Arbeiten im jeweils anderen Gebiet.
EU-Bürgerinnen und -Bürger können unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz leben und arbeiten, Schweizerinnen und Schweizer umgekehrt in der EU. Für Angehörige von Drittstaaten gelten Kontingente und strengere Voraussetzungen.