Dublin
Regelt, welcher Staat ein Asylgesuch prüft.
Grundsätzlich ist jener Staat zuständig, den die asylsuchende Person zuerst betreten hat. Die Schweiz kann Gesuche deshalb an andere Staaten überweisen. Das System steht in der Kritik, weil es Staaten an den Aussengrenzen stark belastet.