Kontingent
Zahlenmässige Obergrenze für Bewilligungen.
Der Bundesrat legt jährlich fest, wie viele Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige erteilt werden dürfen. Die Kontingente werden auf Bund und Kantone verteilt.
Zahlenmässige Obergrenze für Bewilligungen.
Der Bundesrat legt jährlich fest, wie viele Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige erteilt werden dürfen. Die Kontingente werden auf Bund und Kantone verteilt.