Kollegialitätsprinzip
Alle Bundesratsmitglieder vertreten den gemeinsamen Entscheid nach aussen.
Auch wer im Gremium unterlegen ist, muss den Beschluss öffentlich mittragen. Das soll die Regierung handlungsfähig halten. Kritisiert wird, dass dadurch Differenzen unsichtbar bleiben und Mitglieder Positionen vertreten müssen, die ihrer Partei widersprechen.