PolitSwiss
Institutionen

Bundesrat

Die siebenköpfige Landesregierung.

Die sieben Mitglieder werden einzeln von der Vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt. Jedes leitet ein Departement. Es gibt keinen Regierungschef mit Weisungsrecht: Entscheide fällt das Gremium gemeinsam. Amtierende Mitglieder werden traditionell wiedergewählt, Abwahlen sind sehr selten.

Im Zusammenhang auf der Parlamentsseite

Siehe auch

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