Bundesrat
Die siebenköpfige Landesregierung.
Die sieben Mitglieder werden einzeln von der Vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre gewählt. Jedes leitet ein Departement. Es gibt keinen Regierungschef mit Weisungsrecht: Entscheide fällt das Gremium gemeinsam. Amtierende Mitglieder werden traditionell wiedergewählt, Abwahlen sind sehr selten.