Asyl
Schutz für Menschen, die im Herkunftsland verfolgt werden.
Wer als Flüchtling anerkannt wird, erhält Asyl und eine Aufenthaltsbewilligung. Wer nicht anerkannt wird, aber nicht zurückgeschickt werden kann, erhält eine vorläufige Aufnahme. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration.