Schuldenbremse
Regel, die den Bundeshaushalt über den Konjunkturzyklus ausgleicht.
Die Ausgaben dürfen die Einnahmen über einen Zyklus hinweg nicht übersteigen. In guten Jahren muss der Bund Überschüsse erzielen, in schlechten darf er Defizite machen. Die Regel wurde 2001 an der Urne deutlich angenommen.