Säule 3a
Freiwilliges Vorsorgesparen mit Steuerabzug.
Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Guthaben ist bis kurz vor der Pensionierung gebunden, mit Ausnahmen etwa für Wohneigentum.
Freiwilliges Vorsorgesparen mit Steuerabzug.
Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Das Guthaben ist bis kurz vor der Pensionierung gebunden, mit Ausnahmen etwa für Wohneigentum.