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Parlamentsarbeit

Motion

Verbindlicher Auftrag an den Bundesrat.

Stimmen beide Räte zu, muss der Bundesrat eine entsprechende Vorlage ausarbeiten oder eine Massnahme ergreifen. Die Motion ist damit das schärfste der parlamentarischen Instrumente ohne eigenen Gesetzestext.

Siehe auch

Weitere Begriffe: Parlamentsarbeit

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