Halbkanton
Kanton mit halber Standesstimme und einem Ständeratssitz.
Sechs Kantone gelten historisch als Halbkantone: die beiden Appenzell, die beiden Basel sowie Ob- und Nidwalden. Der Begriff steht nicht mehr in der Verfassung, die Wirkung besteht aber weiter: ein statt zwei Ständeratssitze und eine halbe Stimme beim Ständemehr.