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Sozialstaat und Wirtschaft

Gesamtarbeitsvertrag

Branchenvertrag über Löhne und Arbeitsbedingungen.

Abgeschlossen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Der Bundesrat kann einen Vertrag allgemeinverbindlich erklären, dann gilt er für alle Betriebe der Branche, auch für nicht beteiligte.

Siehe auch

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