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Sozialstaat und Wirtschaft

Ergänzungsleistungen

Zusatzzahlungen, wenn Rente und Vermögen nicht reichen.

Sie decken die Lücke zwischen anerkannten Ausgaben und vorhandenen Mitteln. Sie sind keine Sozialhilfe, sondern ein Rechtsanspruch, und werden von Kantonen und Bund gemeinsam finanziert.

Siehe auch

Weitere Begriffe: Sozialstaat und Wirtschaft

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