Kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Verfassungsänderung im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts. Erlaubt den Kantonen eine besondere Steuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften.
Worum geht es?
Das Parlament hat die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Weil damit vor allem Tourismuskantone Steuereinnahmen verlieren, sollen die Kantone eine Sondersteuer auf Zweitwohnungen erheben dürfen. Dafür war eine Verfassungsänderung nötig, und die Abschaffung des Eigenmietwerts war an ihr Ja geknüpft.
Was ändert sich?
Bei einem Ja So gilt es jetzt
Die Kantone dürfen eine Steuer auf überwiegend selbst genutzte Zweitliegenschaften erheben. Gleichzeitig wird der Eigenmietwert abgeschafft.
Bei einem Nein
Der Eigenmietwert wäre bestehen geblieben.
Zusammenfassung in eigenen Worten. Massgebend sind die Erläuterungen des Bundesrates und der Abstimmungstext.
Parolen der Parteien
Quelle: Swissvotes (Année Politique Suisse, Universität Bern)